Ausbildungsdauer
Staatlich geprüfte(r) Fremdsprachenkorrespondent(in)
2 Jahre bei wöchentlich ca. 32 Unterrichtsstunden
Die Ausbildung kann auf ein Schuljahr verkürzt werden:
- durch den Nachweis einer Fachhochschul- bzw. Hochschulreife oder
- ohne Hochschulreife durch Bestehen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung, bei Nachweis der notwendigen sprachlichen Kenntnisse durch ein Zeugnis der Kollegstufe des Gymnasiums ggf. auch ohne Aufnahmeprüfung
Weitere Voraussetzung für eine Verkürzung der Ausbildung auf ein Schuljahr sind Vorkenntnisse in einer Zweiten Fremdsprache.
Empfehlenswert sind im Falle einer Verkürzung auch Vorkenntnisse im Bereich Textverarbeitung, diese sind jedoch nicht zwingend notwendig, da für Abiturient(en)/innen zusätzliche Intensivierungsstunden angeboten werden.
Notwendige Prüfungsunterlagen für die mündliche Prüfung im Fach Fachkunde Wirtschaft können Sie sich von Schülern, die das erste Ausbildungsjahr regulär absolviert haben, kopieren.
Ferien und unterrichtsfreie Tage wie an den öffentlichen Schulen in Bayern